Hier finden Sie nach Unterkategorien unterteilt Antworten auf unterschiedlichste Fragen rund um das Angebot von Michael Schlierf
In Deutschland sind private oder „geschlossenen“ Veranstaltungen beitragsfrei. Sie brauchen keine Künstlersozialabgabe zu zahlen
Ein Unternehmer oder Verein ist jedoch verpflichtet das Honorar von Künstlern an die Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. In der Regel ist dies der Fall, wenn jährlich mehr als drei Veranstaltungen mit selbständigen Künstlern organisieren werden.
Die Höhe der Abgaben ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich: 2009 lag der Abgabesatz bei 4,4 %, 2010 bei 3,9 %. Alle Zahlungen, die im Laufe eines Jahres an selbständige Künstler für entsprechende Leistungen entrichtet wurden, werden summiert und mit dem festgelegten Abgabesatz multipliziert.
Weitere Infos zur Künstlersozialkasse
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